Baukonzession

Eine Baukonzession ist ein Vertrag über die Durchführung eines Bauauftrages, bei dem die Gegenleistung für die Bauarbeiten statt in einem Entgelt in dem befristeten Recht auf Nutzung der baulichen Anlage, gegebenenfalls zuzüglich der Zahlung eines Preises besteht (VOB (A) §22).

Barwertmethode

Die Barwertmethode dient der Berechnung des auf einen gegenwärtigen Zeitpunkt bezogenen Wertes der zukünftig erwarteten Zahlungen einer Investition. Die zu periodisierten Zahlungen werden mittels eines alternativen Zinssatzes (siehe Diskontierungszinssatz) abgezinst, um Zins- und Zinseszinseffekte zu berücksichtigen. So können betraglich und zeitlich voneinander abweichende Zahlungsströme verschiedener Investitionsalternativen vergleichbar gemacht werden.

BOT (Build Operate Transfer)- Modell

Das BOT-Modell (build, operate, transfer) und seine Varianten wurden 1992 in Großbritannien eingeführt. Zu diesem Zeitpunkt wurde das PFI- (Private Finance Initiative) bzw. PPP- (Public Private Partnership) Programm gestartet. Dabei handelt es sich um eine Konzessionsvergabe vom Staat an einen privaten Konzessionsnehmer. Der Konzessionsnehmer (Promoter) ist häufig ein Konsortium, das sich i. d. R. aus Bauunternehmen, Banken und privaten Investoren zusammensetzt. Die Rolle des Staates wandelt sich hierbei vom Bauherrn, Überwacher und Betreiber hin zum Käufer einer Dienstleistung.

Basel 3

Nachdem die Finanzmarktkrise gezeigt hatte, dass das durch Basel II geforderte aufsichtsrechtliche Eigenkapital die im Ernstfall auftretenden Verluste nicht ausreichend decken kann, wurden im Jahr 2010 erneut bankenaufsichtliche Vorschläge veröffentlicht, die teilweise bereits 2013 in Kraft treten sollen. Basell III sieht massive Verschärfungen der Mindestanforderungen an die Eigenkapitalunterlegung vor, zudem soll eine Höchstverschuldungsquote und neue Liquiditätsvorschriften eingeführt werden.
Basel III droht die durch die Krise restriktiver gewordene Kreditvergabepraxis weiter zu verschärfen und somit auch die PPP-Finanzierung zu verteuern.

Basel 2

Nach lauter werdender Kritik an Basel I wurde in Jahr 1999 ein zweiter Baseler Eigenkapitalakkord veröffentlicht. Acht Jahre später trat dann die endgültige Fassung in Kraft. Das Fundament der neuen Vorschriften bildeten drei, sich gegenseitig beeinflussende Säulen. Es wurden neue Mindesteigenkapitalvorschriften (Säule I) für die Unterlegung von Kreditforderungen und detaillierte Vorgaben zur Kreditrisikobemessung verabschiedet. Des Weiteren der bankenaufsichtliche Überprüfungsprozess (Säule II) integriert, um die qualitativen Anforderungen an das Risikomanagement zu erhöhen und Anreize für verbesserte Risikobewertungsmodelle zu setzen. In schwerwiegenden Fällen sollte es für die Aufsicht auch möglich werden, direkt einzugreifen und beispielsweise die Eigenkapitalanforderungen für ein Kreditinstitut zu erhöhen. Auch wurden die Publizitätspflichten erhöht, um eine bessere Transparenz und durch Marktdisziplin eine gewisse Selbstregulierung zu erreichen (Säule III).

Basel 1

Die Baseler Eigenkapitalvereinbarung, bekannt als Basel I, Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) wurde im Jahr 1988 veröffentlicht und trat vier Jahre später in Kraft. Es wurde damit den Banken erstmals vorgeschrieben, zur Unterlegung ihrer Risikoaktiva einen bestimmten Anteil (8%) an Eigenmitteln vorzuhalten. Je nach Forderungsklasse gab es eine Gewichtung, so dass bspw. für Kredit an die öffentliche Hand keine Unterlegung notwendig war.