Breitbandatlas

Ist ein gemeinsames Projekt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dem TÜV Rheinland. Ziel ist eine möglichst umfassende Darstellung der Breitbandversorgung in Deutschland. Die Datenbasis bilden die auf freiwilliger Basis zur Verfügung gestellten Daten von ca. 300 Telekommunikationsunternehmen.
Die Daten werden in Form einer Karte präsentiert, wobei nach Parametern wie Breitbandtechnologie, Verfügbarkeit und Verbindungsgeschwindigkeit gefiltert werden kann. Die Versorgungsituation kann so für Bundesländer, Landkreise, Gemeinde und bebaute Gebiete nachvollzogen werden.

Bürgerwindpark

Für das Erreichen der angestrebten Ausbauziele kommt der Windenergie ein besonderer Stellenwert zu. Der Begriff Bürgerwindpark benennt Projekte zur Realisierung eines Windparks, bei denen der vor Ort lebenden Bevölkerung eine finanzielle Beteiligung an dem Projekt angeboten wird. Die Dividenden können die die Haushalts- und Vermögenslage einer Kommune positiv beeinflussen.
Einem Bürgerwindpark geht ein komplexes Planungsverfahren voraus: Nachdem durch einen Flächennutzungsplan geeignete Flächen ausgewiesen werden können, erfolgt auf Basis von Wirtschaftlichkeitsstudien und Machbarkeitsstudien die Entscheidung für das passende Organisationsmodell. Nach Analyse und Bewertung von Investitions- und Betriebskosten, der Finanzierung (Zins, Kreditlaufzeit, etc.) und der Einnahmenstruktur sowie einer Prüfung der möglichen Risiken im Rahmen der Sorgfaltspflicht (Due Diligence) wird ausgehandelt, wie der Windpark möglichst wirtschaftlich an das regionale Verteilernetz angeschlossen werden kann, um Gewinne zu erzielen. Möglich ist bei der Gründung eines Bürgerwindparks auch der Zusammenschluss von mehreren Kommunen (Interkommunale Zusammenarbeit).

Bürgersolaranlage

Ähnlich wie bei einem Bürgerwindpark handelt es sich bei einer Bürgersolaranlage um gemeinschaftlich betriebene Anlagen zur Gewinnung von Strom und Wärme durch Erneuerbare Energien, an denen sich die Bürger mit einem bestimmten Investitionsbetrag beteiligen können. Meistens handelt es sich dabei um Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen), die auf (angemieteten) Dächern oder auf öffentlichen Gebäuden errichtet werden. Oft geht die Initiative für den Bau von Bürgersolaranlagen von verschiedenen Bürger- und Interessengruppen aus. Diese wollen als Anteilseigner den Ausbau der Solarenergie fördern und gleichzeitig von dem erwirtschafteten Ertrag profitieren. Das gewählte Betreibermodell bzw. die jeweilige Rechtsform ist abhängig von der rechtlichen Absicherung und Verankerung der Beteiligten. Bürgersolaranlagen bietet den Beteiligten eine attraktive und sichere Anlagemöglichkeit, denn die Wirtschaftlichkeit kann vorab gut abgeschätzt werden und die Anwohner können sich schon mit recht geringen Beiträgen von rund 1.000 Euro beteiligen. Dennoch ist auch hier eine genaue Prüfung der möglichen technischen und wirtschaftlichen Risiken im Rahmend er Sorgaltspflicht (Due Diligence) geboten.

Bürgerfonds

Bürgerfonds sind Anlagemöglichkeiten für Bürger um sich aktiv für den Ausbau Erneuerbarer Anlagen zu engagieren und gleichzeitig selbst davon zu profitieren. Beteiligt an Bürgerfonds sind üblicherweise auch andere regionalen Akteure wie Kommunen, Stadtwerke oder regional tätige Banken.

Bürgerbeteiligung

Die gezielte Förderung von bürgerschaftlichem Engagement bildet das Fundament einer erfolgreichen Energiewende und eines starken gemeinschaftlichen Zusammenhalts. Die frühzeitige Einbindung der Bürger ist mehr als nur ein Mittel, um Widerstand gegen Projekte aufzubrechen und Akzeptanz zu schaffen, sie ist vor allem Ausdruck des Wunsch in und aus der Bevölkerung nach grundsätzlich mehr Mitspracherecht. Die Motivation der Bürger sich zu beteiligen kann sich mal für, mal gegen ein Projekt richten. Um jahrelange Verzögerungen bei der Planung zu vermeiden, sind eine aktive Informationspolitik und eine frühzeitige Beteiligung der Bürger an den Planungsvorhaben notwendig. Durch passende Kommunikationskonzepte und frühzeitige Strategien können die positiven Gestaltungspotenziale bürgerschaftlichen Engagements ausgeschöpft werden.

Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur (BNetzA), für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen mit Sitz in Bonn ist eine obere deutsche Bundesbehörde und oberste deutsche Regulierungsbehörde. Ihre primäre Aufgabe ist die Aufrechterhaltung und die Förderung des Wettbewerbs in sogenannten Netzmärkten.

Biogasanlage

In Biogasanlagen wird Energie durch die Vergärung von Substraten wie Mais, Gülle oder Grassilage produziert. Neben der Stromerzeugung wird Biogas für die lokale Wärmenutzung und als Treibstoff genutzt. Biogasanlagen eignen sich besonders gut für Gemeinschaftsmodell. Beispielsweise können mehrere Landwirte miteinander eine Anlage betreiben und damit die Kosten und Risiken teilen oder mit dem regionalen Energieversorger oder der Kommune kooperieren.

Bewertungsmatrix

Alle eingehenden Angebote können anhand einer Bewertungsmatrix abgebildet, überprüft und bewertet werden. So können Leistungspunkte unter anderem für die Kriterien Preis, Architektur, Funktionalität, bauliche Umsetzung und Energieeffizienz vergeben werden, damit der Auftraggeber das für sein Vorhaben optimalste Angebot identifizieren kann.

Bonus-Malus-System

Die Vertragsparteien können ein Bonus-Malus-System vereinbaren, wonach der private Partner bei entsprechender Leistung einen bestimmten prozentualen Bonus auf das Gesamtentgelt erhält. Umgekehrt werden Schlecht- oder Minderleistungen entsprechend pönalisiert. Wichtig ist die Festlegung objektiv messbarer Kriterien zur Bemessung des Malus. Die Ausgestaltung der Bonus-Malus Regelung sowie die Gründe für eine mögliche Vorenthaltung müssen konkret definiert werden. In der Regel enthalten die vertraglichen Bestimmungen in Verbindung mit dem Service-Level-Agreements (SLAs) ein ausdifferenziertes System zur Bewertung der ein-zelnen Serviceleistungen (Mangelstufensystem oder prioritätsorientierte Verfügbarkeitsklas-sen). Dazu gehört auch die Dokumentation von Reaktionszeiten der festgestellten Mängel. In Abhängigkeit von den jeweiligen Mangelpunkten kann der Auftraggeber am Ende des Betrachtungszeitraumes (z.B. Kalendermonat) beurteilen, ob das Entgelt vollständig, teilweise oder gar nicht ausgezahlt werden soll.

Betreibermodell

Bei einem Betreibermodell werden Planung, Bau, Betrieb, Bauunterhalt sowie die Finanzierung für eine Projektlaufzeit von 20 bis 30 Jahren auf einen Auftragnehmer übertragen.