Basel I
Die Baseler Eigenkapitalvereinbarung, bekannt als Basel I, Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) wurde im Jahr 1988 veröffentlicht und trat vier Jahre später in Kraft. Es wurde damit den Banken erstmals vorgeschrieben, zur Unterlegung ihrer Risikoaktiva einen bestimmten Anteil (8%) an Eigenmitteln vorzuhalten. Je nach Forderungsklasse gab es eine Gewichtung, so dass bspw. für Kredit an die öffentliche Hand keine Unterlegung notwendig war.