Leerrohr

Werden im Hoch- und Tiefbau verwendet. Sie dienen dem Schutz der Leitung vor mechanischer Beanspruchung und Feuchtigkeit. Da in vorhandene Leerrohre auch nachträglich Glasfasern eingezogen werden können, eignen sie sich auch zur Vorbereitung eines Breitbandausbaus. Es wird empfohlen bei Bauprojekten oder geplanten Tiefbaumaßnahmen vorbereitend Leerrohre mitzuverlegen, um so kostengünstig z.B. Glasfasern nachrüsten zu können.

LTE

Steht für Long Term Evolution und ist der Mobilfunkstandard vierter Generation. Als Nachfolger von UMTS und HSPA zählt LTE zum Next Generation Access. LTE vereint zahlreiche Vorteile wie eine deutlich höhere Verbindungsgeschwindigkeit im Down- bzw. Uplink, niedrigere Latenzzeiten für ein verbessertes Nutzererlebnis sowie eine Skalierbarkeit der Netze. Die nächste Ausbaustufe ist LTE-Advanced mit bis zu 1 GBit/s.

LTE nimmt grundsätzlich eine Doppelrolle ein. Zum einen wird erwartet, das LTE-Netz auf Grund steigender Nutzung mobiler Geräte von Smartphones, Tablets, Laptops flächendeckend ausgebaut wird. Zum anderen ist LTE als Mobilfunkstandard technisch bedingt kein vollwertiger Ersatz für stationäres, kabelgebundenes Breitband. Wo wirtschaftlich umsetzbar, ist daher kabelgebundenes Breitband grundsätzlich vorzuziehen. Wo dies nicht möglich ist, ist LTE aber die erste Alternative für eine flächendeckende Versorgung mit Hochgeschwindigkeitsinternet.
Die Vorgängerstandards von LTE sind UMTS sowie HSPA (3. Generation) und GSM (2. Generation).

Lebenszyklusansatz / Life-Cycle-Ansatz

Anders als bei der Eigenrealisierung durch die öffentliche Hand werden hier nicht die einzelnen Teilleistungen gewerkeweise ausgeschrieben, sondern sämtliche Leistungen als Gesamtheit. Der Auftragnehmer übernimmt Planung, Bau, Finanzierung und Betrieb über die gesamte Nutzungsdauer (i.d.R. 20-30 Jahre).

Leasingmodell

Der private Auftragnehmer übernimmt hier Planung, Bau, Finanzierung, Betrieb und optional die Verwertung einer Immobilie. Anders als beim PPP-Erwerbermodell besteht jedoch keine Verpflichtung zur Übertragung des Gebäudeeigentums am Ende der Vertragslaufzeit. Der Auftragnehmer hat vielmehr ein Optionsrecht, die Immobilie entweder zurückzugeben oder zu einem vorab fest kalkulierten Restwert zu übernehmen. Neben der Kaufoption sind auch Mietverlängerungsoptionen oder Verwertungsabreden möglich. Als Nutzungsentgelt zahlt der Auftragnehmer regelmäßige Leasingraten, welche ebenso wie der Preis für die Einlösung der Kaufoption bei Vertragsabschluss festgelegt werden.

Leasing

Das Leasing ist eine spezielle Form der Vermietung. In der Regel beschafft und finanziert der Leasinggeber das Leasingobjekt und überlässt es dem Leasingnehmer zur Nutzung gegen eine vereinbarte Leasinggebühr (siehe auch Leasingmodell).