FTTH

Steht für „fiber to the home“ und bedeutet wörtlich übersetzt Glasfaser bis in die Wohnung. In Mehrfamilienhäusern schließt FTTH eine Glasfaserverbindung innerhalb des Gebäudes bis zum Teilnehmeranschluss in der Wohnung des Kunden ein.
In Einfamilienhäusern kann FTTH als gleichbedeutend mit FTTB angesehen werden.
FTTH ist eine Voraussetzung um die praktisch möglichen Geschwindigkeiten von mehreren GBit/s innerhalb von Glasfasernetzen zu erreichen.

FTTB

Steht für „fiber to the building” und bedeutet wörtlich übersetzt Glasfaser bis zum Gebäude. Anders als bei FTTC führt die Glasfaser über den Kabelverzweiger hinaus und bis an das Gebäude heran und endet am sogenannten Anschlusspunkt Linientechnik (APL). Mit FTTB können grundsätzlich höhere Verbindungsgeschwindigkeiten als mit FTTC erreicht werden.

FTTC

Steht für „fiber to the curb“ und bedeutet wörtlich übersetzt Glasfaser bis zur Bordsteinkante. Beim FTTC Ausbau reicht die Glasfaser nur bis zum Kabelverzweiger (KvZ), welcher sich typischerweise am Straßenrand befindet. Die lokalen Haushalte sind dann über Kupferleitungen an den KvZ angeschlossen. Dies bremst grundsätzlich die verfügbare Geschwindigkeit, weshalb in Gebieten mit FTTC Ausbau von Telekommunikationsunternehmen VDSL mit einer maximalen Geschwindigkeit von 50 Mbit/s (ohne Nutzung von Vectoring) angeboten wird.

Förderprogramme

Durch die vielfältigen Fördermöglichkeiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), der KfW-Bankengruppe, aber auch von den Ländern und Kommunen können Energieeffizienzmaßnahmen kurzfristig refinanziert werden. Die Förderfähigkeit beginnt schon bei Einzel-Sanierungsvorhaben und erstreckt sich über energetische Komplettsanierung bis hin zum Neubau. Eine Markterkundung hilft angesichts der Vielfalt an Programmen die geeignete Finanzierung für das geplante Projekt zu finden.

Funktionsbauvertrag

Der Funktionsbauvertrag bezieht sich auf eine funktionale Leistungsbeschreibung, die sich auf die Anforderungsmerkmale beschränkt, ohne deren Umsetzung detailliert zu beschreiben.

Fremdkapital

Kapital, dass einem Unternehmen durch einen Dritten für einen befristeten Zeitraum, also nicht dauerhaft, zur Verfügung gestellt wird. Die Kapitalüberlassung ist nach allgemeinen schuldrechtlichen Regeln kündbar und begründet einen Vergütungsanspruch.
PPP-Projekte werden entweder ausschließlich oder zum Großteil mittels Fremdkapital finanziert. Als Fremdkapitalgeber dienen meist Banken.

Forfaitierung

Unter der Forfaitierung versteht man einen Forderungsverkauf. Sie ist eine der üblichen Finanzierungsvarianten bei PPP-Projekten. Dabei wird meistens die Forfaitierung mit Einrede-, Einwendungs- und Aufrechnungsverzichtserklärung verwendet, bei der der Auftragnehmer seine Entgeltforderungen gegenüber. dem Auftraggeber an die finanzierende Bank verkauft. Dadurch kann die Bank auf die Bonität der öffentlichen Hand abstellen, was kommunalkreditähnliche Kreditkonditionen ermöglicht und die Gesamtkosten reduzieren kann.

Fördermittel

Unter Fördermitteln versteht man Zuschüsse der öffentlichen Hand oder der EU, die zur Finanzierungsunterstützung von Projekten beantragt werden können. Sie müssen i.d.R. nicht zurückgezahlt werden und verringern somit die benötigten Fremdmittel, die Mittelverwendung wird aber vorgeschrieben.
Neben Zuschüssen gelten auch zinsgünstige Darlehen von Instituten mit Förderauftrag (z.B. Kreditanstalt für Wiederaufbau, Europäische Investitionsbank) als Fördermittel.

Financial Close

Als Financial Close wird der Abschluss der Finanzierungsverträge bezeichnet. Zu diesem Zeitpunkt muss die Finanzierungsstruktur feststehen.