Als Direktvermarktung wird der Verkauf von Strom aus erneuerbaren Energiequellen an Großabnehmer oder an der Strombörse bezeichnet. Der Strom aus erneuerbaren Quellen wird dabei gleichberechtigt neben konventionell erzeugtem Strom gehandelt und zum selben Marktpreis verkauft. Die Direktvermarktung wurde mit der EEG-Novelle 2014 verpflichtend für alle Anlagen, die nach dem 1. August 2014 in Betrieb gegangen sind, eingeführt. Von der Verpflichtung zur Direktvermarktung ausgenommen sind kleine, von Letztverbrauchern betriebene Anlagen, deren installierte Leistung weniger als 500 kW beträgt. Ab 2016 soll diese Grenze auf eine Leistung von weniger als 100 kW gesenkt werden.