GWB

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (auch Kartellgesetz) ist die Zentralnorm des deutschen Kartell- und Wettbewerbsrechts und dient einem ungehinderten Wettbewerb zwischen den Marktakteuren. Es reglementiert vor allem den Missbrauch von Marktmacht und Absprachen (Kartellbildung). Zudem enthält es auch Vorschriften des Vergaberechts, weshalb es bei PPP-Ausschreibungen beachtet werden muss.