Genehmigungsverfahren
Bei einem PPP-Vertrag ist i.d.R. die Genehmigung der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde notwendig, da ihm meist langfristige Zahlungsverpflichtungen der öffentlichen Hand zugrunde liegen.
Bei einem PPP-Vertrag ist i.d.R. die Genehmigung der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde notwendig, da ihm meist langfristige Zahlungsverpflichtungen der öffentlichen Hand zugrunde liegen.