Bonus-Malus-System

Die Vertragsparteien können ein Bonus-Malus-System vereinbaren, wonach der private Partner bei entsprechender Leistung einen bestimmten prozentualen Bonus auf das Gesamtentgelt erhält. Umgekehrt werden Schlecht- oder Minderleistungen entsprechend pönalisiert. Wichtig ist die Festlegung objektiv messbarer Kriterien zur Bemessung des Malus. Die Ausgestaltung der Bonus-Malus Regelung sowie die Gründe für eine mögliche Vorenthaltung müssen konkret definiert werden. In der Regel enthalten die vertraglichen Bestimmungen in Verbindung mit dem Service-Level-Agreements (SLAs) ein ausdifferenziertes System zur Bewertung der ein-zelnen Serviceleistungen (Mangelstufensystem oder prioritätsorientierte Verfügbarkeitsklas-sen). Dazu gehört auch die Dokumentation von Reaktionszeiten der festgestellten Mängel. In Abhängigkeit von den jeweiligen Mangelpunkten kann der Auftraggeber am Ende des Betrachtungszeitraumes (z.B. Kalendermonat) beurteilen, ob das Entgelt vollständig, teilweise oder gar nicht ausgezahlt werden soll.