Wettbewerblicher Dialog
Mit dem ÖPP-Beschleunigungsgesetz hat der Gesetzgeber 2005 diese neue Vergabeverfahren eingeführt. Beim Wettbewerblicher Dialog wird ein besonders komplexer Auftrag in einem gestuften Verfahren vergeben. Diese Komplexität ist auch die Voraussetzung für die Anwendung und gilt, wenn der Auftraggeber objektiv nicht in der Lage ist,
- die technischen Mittel anzugeben, mit denen seine Bedürfnisse und Ziele erfüllt werden können, oder
- die rechtlichen oder finanziellen Bedingungen des Vorhabens anzugeben (§ 3 Abs. 7 Nr. 1 VOB/A – EG)
Nach Auffassung der Europäischen Kommission ist der Wettbewerbliche Dialog insbesondere für PPP-Vorhaben geeignet.