Übertragbare Risiken
Im Rahmen der Risikobewertung und Vertragsgestaltung werden die mit der Projektrealisierung einhergehenden Risiken erfasst. Entsprechend des Lebenszyklusansatzes werden in einem ersten Schritt der Planungs-, Bau-, Betriebs-, Finanzierungs- und Verwertungsphase die jeweiligen Risikokategorien zugeordnet und phasenspezifische Einzelrisiken identifiziert. In einem weiteren Schritt werden die etwaige Schadenshöhe sowie die mögliche Eintrittswahrscheinlichkeit ermittelt, wodurch für jedes mögliche Risiko ein Risikowert abgeleitet werden kann.
Mit der Vertragsgestaltung werden die Risiken auf die Vertragsparteien verteilt werden (Risikoallokation). Ziel ist es dabei, das Gesamtrisiko zu minimieren indem das jeweilige Risiko auf denjenigen Vertragspartner übertragen wird, der es am besten steuern kann. Übertragbare Risiken sind dabei diejenigen Risiken, die auf den privaten Vertragspartner übertragen werden können. Dazu zählen insbesondere solche Risiken, die originär mit seiner Leistung verbunden sind, wie Kalkulationsrisiken, Qualitätsrisiken, Risiken aus Verzögerungen im Bauablauf etc.