Wettbewerbsrecht

Ein Oberbegriff für das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), auch bekannt als Kartellgesetz und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Das GWB reglementiert vor allem den Missbrauch von Marktmacht und Absprachen (siehe GWB), während das UWG dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen dient.