Werkvertrag

Ein Werkvertrag ist privatrechtlicher Vertrag über den gegenseitigen Austausch von Leistungen, bei dem sich ein Teil verpflichtet, ein Werk gegen Zahlung einer Vergütung (Werklohn) herzustellen. Die rechtlichen Details sind im § 631ff. BGB geregelt. Im Gegensatz zum Kauf- oder Dienstleistungsvertrag schuldet der Werkunternehmer die Herbeiführung eines bestimmtes Erfolgs.