Werklohnstundungsmodell
Bei diesem Modell vereinbaren öffentlicher und privater Partner, dass die aus dem PPP-(Werk-)Vertrag entstehenden Werklohnforderungen gestundet, d.h. über die Fälligkeit hinaus verschoben werden (die Zahlung beginnt z.B. nach der Bauabnahme). Die Entgeltzahlungen erfolgen dann bspw. in Raten über den Zeitraum der Betriebsphase.
Der Auftragnehmer kann die Refinanzierung seiner Kosten bereits vor Erhalt des Werklohns beginnen, indem er seine Forderungen an eine Bank verkauft (siehe Forfaitierung).