Verbrauchsmengengarantie

Durch eine Verbrauchsmengengarantie sichert der private Partner eine maximale Verbrauchsmenge an Wärme, Strom, Wasser und/oder Abwasser vertraglich zu. Somit erfolgt die Einhaltung der zugesicherten Verbrauchsmenge auf Basis eines zuvor bestimmten, projektspezifischen Nutzungsprofils. Sollte diese Verbrauchsmenge überschritten werden, ist der private Auftragnehmer für die mengenmäßig bedingten Mehrkosten verantwortlich. Mögliche Einsparungen durch Unterschreitungen der vertraglich vereinbarten Verbrauchsmengen werden häufig zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geteilt