Projektfinanzierung

Der heute verwendete Begriff der Projektfinanzierung bezieht sich in der Regel auf die Definition des Financial Accounting Standard No. 47 vom März 1981. Demnach wird sie als Finanzierung einer sich selbst tragenden Wirtschaftseinheit definiert, wobei die Fremdkapitalgeber bei der Bedienung des Schuldendienstes prinzipiell auf deren Cash Flow abstellen und als Sicherheiten lediglich die Vermögensgegenstände des Projekts dienen.
Zur Realisierung des Projekts wird von den Sponsoren eine Zweckgesellschaft gegründet, die allen Akteuren des Projekts als Kontraktpartner dient. Da die Fremdkapitalgeber i.d.R. kein Rückgriffsrecht auf die Sponsoren haben, führen sie vorab eine zeit- und kostenintensive Sorgfaltsprüfung (Due Diligence) durch und verlangen anders als beim Forfaitierungsmodell auch einen ausreichenden Eigenkapitalanteil. Die Risiken werden bei der Projektfinanzierung mehr auf die private Seite verlagert. Durch die höheren Transaktions- und Risikokosten eignet sich diese Finanzierungsform nur bei einem größeren Investitionsvolumen.