10. EU-Symposium am 22.01.2015 in Berlin – PPP als zukunftsfähige Beschaffungsalternative – Erfolge nicht kleinreden

Vertreter der öffentlichen Verwaltung, Verbänden wie auch aus der Wirtschaft sind der Einladung der Technischen Universitäten von Braunschweig, Berlin und Freiberg gefolgt und nahmen in Berlin am grenzüberschreitenden Erfahrungsaustausch zu Öffentlichen-Privaten-Partnerschaften (ÖPP) teil. Welche Herausforderungen und Chancen sich für die deutsche ÖPP-Landschaft stellen, eruierte PSPC-Geschäftsführerin Corinna Hilbig zusammen mit Vertretern der Task Forces der Länder. (…)

Besser informiert in das neue Jahr

Seit Anfang Januar 2015 können Sie sich auf der PSPC-Homepage über alles Wissenswerte rund um die Themen Öffentliche Infrastruktur und PPP informieren. In unserem neuen Glossar im Bereich „News“ finden Sie nicht nur eine übersichtliche und informative Darstellung aller grundlegenden Begriffe, sondern werden auch über aktuelle Entwicklungen auf den neusten Stand gebracht.
In Kürze folgen weitere Begriffe zum Thema Breitband.
Wir freuen uns auf Ihre Fragen und Anregungen!

Public Private Partnership (PPP)

Die langfristige, vertraglich geregelte Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben beschrieben. Die Zusammenarbeit erfolgt dabei über den gesamten Lebenszyklus des Projekts (siehe Lebenszyklusansatz), wobei sich der Auftraggeber auf die Bestimmung sowie die Kontrolle der vorgegebenen Ziele beschränkt. Die Finanzierung übernimmt der private Auftragnehmer, es ist jedoch auch üblich, dass die Endfinanzierung an den Auftraggeber abgetreten wird (siehe Forfaitierung). Die mit dem Projekt verbundenen Risiken werden zwischen den Partnern aufgeteilt.

Private Finance Initiative (PFI)

Ein in Großbritannien angewendetes PPP-Modell, dass Verträge der öffentlichen Hand zum Erwerb von langfristigen, outputspezifizierten Leistungen von der Privatwirtschaft, welche die Instandhaltung und den Bau von benötigten Infrastruktureinrichtungen beinhaltet.

PPP/ÖPP-Vertragsmodelle

Bei PPP-Projekten wird unter folgenden Vertragsgrundmodellen unterschieden: Erwerbermodell; Leasingmodell; Vermietungsmodell; Inhabermodell; Contractingmodell; Konzessionsmodell. In der Praxis gibt es aber häufig auch Kombinationen dieser Modelle.

PPP/ÖPP-Eignungstest

Da sich nicht jedes Projekt für die Realisierung als PPP eignet, findet zu Beginn der Projektphase eine Prüfung auf grundsätzliche Eignung der Aufgabe statt. Der Eignungstest wird am Ende der ersten Phase der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt und entscheidet über die weitere Verfolgung der PPP-Alternative für das entsprechende Vorhaben. Untersucht wird, ob die Maßnahme bestimmte Anforderungskriterien erfüllt (bspw. hinsichtlich der Risikoallokation, des Projektvolumens, der Wettbewerbssituation oder gesamtwirtschaftlicher Effekte).

ÖPP-Beschleunigungsgesetz

Das ÖPP-Beschleunigungsgesetz trat im Juli 2005 in Kraft. Es sollte die Durchsetzung von PPP-Projekten in Deutschland vorantreiben, indem es die gesetzlichen Rahmenbedingungen verbessert.

Öffentlich-Private Partnerschaft

Die langfristige, vertraglich geregelte Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben beschrieben. Die Zusammenarbeit erfolgt dabei über den gesamten Lebenszyklus des Projekts (siehe Lebenszyklusansatz), wobei sich der Auftraggeber auf die Bestimmung sowie die Kontrolle der vorgegebenen Ziele beschränkt. Die Finanzierung übernimmt der private Auftragnehmer, es ist jedoch auch üblich, dass die Endfinanzierung an den Auftraggeber abgetreten wird (siehe Forfaitierung). Die mit dem Projekt verbundenen Risiken werden zwischen den Partnern aufgeteilt.