Vertragsänderungen bei ÖPP
eistungsänderungen sind charakteristisch für lebenszyklusorientierte ÖPP-Projekte. Ob es sich um die veränderte Nutzungsintensität einer Sporthalle, plötzlich notwendig gewordene Erweiterungsbauten bei bestehenden Schulen oder verringerte Straßenerhaltungsmaßnahmen durch sinkende Verkehrsbelastung handelt – die Auswirkungen sind immer die Gleichen: Für die unmittelbare Leistung wird ein neues Entgelt vereinbart, für die Folgewirkungen das vereinbarte Betriebsentgelt geändert. Bei sehr vielen ÖPP-Projekten, deren anfängliche Bauphase abgeschlossen und die sich bereits seit mehreren Jahren in der Betriebsphase befinden, ist das Thema Vertragsänderungen praktisch relevant geworden (…)