Public Private Partnership (PPP)
Die langfristige, vertraglich geregelte Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben beschrieben. Die Zusammenarbeit erfolgt dabei über den gesamten Lebenszyklus des Projekts (siehe Lebenszyklusansatz), wobei sich der Auftraggeber auf die Bestimmung sowie die Kontrolle der vorgegebenen Ziele beschränkt. Die Finanzierung übernimmt der private Auftragnehmer, es ist jedoch auch üblich, dass die Endfinanzierung an den Auftraggeber abgetreten wird (siehe Forfaitierung). Die mit dem Projekt verbundenen Risiken werden zwischen den Partnern aufgeteilt.