Nutzungsüberlassungsmodell

Der private Auftragnehmer erhält das Recht, ein Grundstück zum Zwecke eines Bau- oder Sanierungsprojekts zu nutzen. Nach der Bauphase wird es dem öffentlichen Auftraggebers gegen ein Nutzungsentgelt zur Nutzung überlassen. Die Nutzungsüberlassung erfordert kein Erbbaurecht, die Kosten für eine Grundstückstransaktion können so eingespart werden. Formen des Nutzungsüberlassungsmodells sind z.B. das Mietmodell und das Leasingmodell.