Interkommunale Kooperation

Interkommunale Zusammenarbeit gewinnt für immer mehr Kommunen an Bedeutung denn sie bietet den beteiligten Kommunen die Möglichkeit, die Energieversorgung in die eigene Hand zu nehmen und auch Bürger, Verbände oder Unternehmen zu beteiligen ( Bürgerbeteiligung). Oft sind die hohen Anfangsinvestitionen für größere Projekte wie Windparks, Biogasanlagen oder Geothermie-Bohrungen– nicht zuletzt aufgrund von Sparzwängen – von einer Kommune allein kaum zu tragen. Kooperationen zwischen zwei oder mehr Kommunen sorgen dafür, dass die Wertschöpfung innerhalb der Kommune bleibt und das wirtschaftliche Risiko auf mehrere Schultern verteilt wird. Die Handlungsspielräume solcher interkommunalen Partnerschaften können vielfältig gestaltet werden und erstrecken sich von einfachen Vereinbarungen zum Einkauf von Energiedienstleistungen (Energie-Contracting), über gemeinsam realisierte und finanzierte Projekte bis hin zum Aufkauf der Strom- und Wärmenetze durch die Gründung einer Energiegenossenschaft.

Energiegenossenschaft

Energiegenossenschaften sind selbstständige Vereinigungen von Bürgern, die sich auf freiwilliger Basis zusammenschließen, um Energie aus erneuerbaren Quellen unabhängig produzieren und anbieten zu können. Darüber hinaus bieten Energiegenossenschaften Anlage- und Investitionsmöglichkeiten in lokale und regionale Energieprojekte. Beispielsweise kann durch den gemeinschaftlichen Aufkauf der Strom- und Wärmenetze vielfältige Produkt-, Dienstleistungs- und Versorgungsangebote für die Region geschaffen werden. Die Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energiequellen in das öffentliche Netz wird Staat vergütet (Einspeisevergütung)
Durch den Erwerb von einem oder mehreren Genossenschaftsanteilen kann jeder Bürger einer Genossenschaft beitreten und sich so an der Unternehmung beteiligen.