Funktionsbauvertrag
Der Funktionsbauvertrag bezieht sich auf eine funktionale Leistungsbeschreibung, die sich auf die Anforderungsmerkmale beschränkt, ohne deren Umsetzung detailliert zu beschreiben.
Der Funktionsbauvertrag bezieht sich auf eine funktionale Leistungsbeschreibung, die sich auf die Anforderungsmerkmale beschränkt, ohne deren Umsetzung detailliert zu beschreiben.