F-Modell

Beim sog. F-Modell übernimmt der Auftragnehmer Planung, Bau, Finanzierung, Betrieb eines Ingenieurbauwerkes (Brücke, Tunnel, Gebirgspass). Basierend auf dem Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz erteilt der Auftraggeber beim F-Model dem Auftragnehmer das Recht, eine Maut zum Zwecke der Refinanzierung zu erheben. Weiterhin besteht die Möglichkeit einer Anschubfinanzierung.