Erbbaurecht

Eine vererbbares, veräußerliches, grundstücksgleiches Recht, dass es dem Erbbauberechtigten erlaubt, gegen Entrichtung eines Entgeltes (Erbbauzins) auf oder unter einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu erreichten. Das Erbbaurecht wird sowohl im Grundbuch als auch im Erbbaugrundbuch vermerkt. Das aufgrund dieses Rechts errichtete Bauwerk gilt als wesentlicher Bestandteil des Erbbaurechts und nicht des belasteten Grundstücks.