Energiesparverordnung (EnEV)

Die Energiesparverordnung (EnEV) ist 2002 in Kraft getreten und schreibt Bauherren bautechnische Standardanforderungen vor, um einen effizienten Betriebsenergiebedarf ihres Gebäudes oder Bauprojektes zu erreichen. Sie gilt sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude (z.B. Bürogebäude oder bestimmte Betriebsgebäude).

Energetische Sanierung

Unter Energetische Sanierung, auch thermische Sanierung genannt, sind alle Modernisierungsmaßnahmen vereint, die dazu dienen, den Energieverbrauch eines Gebäudes für Heizung, Warmwasser und Lüftung zu reduzieren. Es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Gebäudesanierung, beispielsweise wenn ein Gebäude gekauft oder geerbt wird. Im Bedarfsfall muss der neue Besitzer Dach- und Wanddämmung anbringen sowie Heizrohre isolieren und Heizkessel und Gasöfen austauschen. Eine Steigerung von Energieeinsparung und Energieeffizienz ist durch den intensiver Ausbau innovativer Umwelttechnologien in den letzten Jahren immer einfacher zu erzielen. Für die Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen stehen vielfältige staatlicher Förderungen zur Verfügung.