Interkommunale Kooperation

Interkommunale Zusammenarbeit gewinnt für immer mehr Kommunen an Bedeutung denn sie bietet den beteiligten Kommunen die Möglichkeit, die Energieversorgung in die eigene Hand zu nehmen und auch Bürger, Verbände oder Unternehmen zu beteiligen ( Bürgerbeteiligung). Oft sind die hohen Anfangsinvestitionen für größere Projekte wie Windparks, Biogasanlagen oder Geothermie-Bohrungen– nicht zuletzt aufgrund von Sparzwängen – von einer Kommune allein kaum zu tragen. Kooperationen zwischen zwei oder mehr Kommunen sorgen dafür, dass die Wertschöpfung innerhalb der Kommune bleibt und das wirtschaftliche Risiko auf mehrere Schultern verteilt wird. Die Handlungsspielräume solcher interkommunalen Partnerschaften können vielfältig gestaltet werden und erstrecken sich von einfachen Vereinbarungen zum Einkauf von Energiedienstleistungen (Energie-Contracting), über gemeinsam realisierte und finanzierte Projekte bis hin zum Aufkauf der Strom- und Wärmenetze durch die Gründung einer Energiegenossenschaft.

Energiekommunen

Der Begriff Energiekommune betitelt Städte und Gemeinden, die ihre kommunale Energiepolitik auf die Versorgung durch Erneuerbare Energien ausgerichtet haben und damit die Wertschöpfungskette abdecken. Die Bezeichnungen „Energiegemeinde“, „Klimakommune“, „Energiestadt“ oder „Energiedorf“ sind ebenfalls gebräuchlich und beschreiben denselben Umstand.

Energieautarkie

Energieautarkie beschreibt den Zustand einer dezentralen, nahe am Endverbraucher organisierte Energiebereitstellung. Die dezentrale Energieversorgung einer Gemeinde, Stadt oder Region mithilfe von erneuerbaren Energien fördert die Unabhängigkeit von der Energiebereitstellung durch Dritte wie z.B. großtechnische Anlagen, Großkonzerne oder dem Ausland und mindert die Nutzung fossiler Energieträger.