Einredeverzicht

Kurze Bezeichnung für Einrede-, Einwendungs- und Aufrechnungsverzichtserklärung. Hierbei verpflichtet sich der öffentliche Auftraggeber zu einem Verzicht auf jegliche Einreden und Einwendungen aus dem Grundgeschäft gegenüber dem Forderungskäufer (i.d.R. die finanzierende Bank).