Eigenkapital

Kapital, dass einem Unternehmen durch die Gesellschafter oder Investoren dauerhaft überlassen wird. Es dient dem Zwecke der Haftung ggü. den Gläubigern und wird im Falle der Insolvenz erst zurückgezahlt, nachdem jegliche Ansprüche Dritter befriedigt wurden. Die Kapitalgeber erlangen mit der Überlassung ihres Kapitals einen Anteil am Unternehmen, jedoch kein Recht auf eine Vergütung. Bei PPP-Projekten wird ein Eigenkapitalanteil i.d.R. nur bei einer Projektfianzierung gefordert, die Höhe ist dabei abhängig vom Risikoprofil des Projekts.