Bürgerwindpark

Für das Erreichen der angestrebten Ausbauziele kommt der Windenergie ein besonderer Stellenwert zu. Der Begriff Bürgerwindpark benennt Projekte zur Realisierung eines Windparks, bei denen der vor Ort lebenden Bevölkerung eine finanzielle Beteiligung an dem Projekt angeboten wird. Die Dividenden können die die Haushalts- und Vermögenslage einer Kommune positiv beeinflussen.
Einem Bürgerwindpark geht ein komplexes Planungsverfahren voraus: Nachdem durch einen Flächennutzungsplan geeignete Flächen ausgewiesen werden können, erfolgt auf Basis von Wirtschaftlichkeitsstudien und Machbarkeitsstudien die Entscheidung für das passende Organisationsmodell. Nach Analyse und Bewertung von Investitions- und Betriebskosten, der Finanzierung (Zins, Kreditlaufzeit, etc.) und der Einnahmenstruktur sowie einer Prüfung der möglichen Risiken im Rahmen der Sorgfaltspflicht (Due Diligence) wird ausgehandelt, wie der Windpark möglichst wirtschaftlich an das regionale Verteilernetz angeschlossen werden kann, um Gewinne zu erzielen. Möglich ist bei der Gründung eines Bürgerwindparks auch der Zusammenschluss von mehreren Kommunen (Interkommunale Zusammenarbeit).

Bürgersolaranlage

Ähnlich wie bei einem Bürgerwindpark handelt es sich bei einer Bürgersolaranlage um gemeinschaftlich betriebene Anlagen zur Gewinnung von Strom und Wärme durch Erneuerbare Energien, an denen sich die Bürger mit einem bestimmten Investitionsbetrag beteiligen können. Meistens handelt es sich dabei um Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen), die auf (angemieteten) Dächern oder auf öffentlichen Gebäuden errichtet werden. Oft geht die Initiative für den Bau von Bürgersolaranlagen von verschiedenen Bürger- und Interessengruppen aus. Diese wollen als Anteilseigner den Ausbau der Solarenergie fördern und gleichzeitig von dem erwirtschafteten Ertrag profitieren. Das gewählte Betreibermodell bzw. die jeweilige Rechtsform ist abhängig von der rechtlichen Absicherung und Verankerung der Beteiligten. Bürgersolaranlagen bietet den Beteiligten eine attraktive und sichere Anlagemöglichkeit, denn die Wirtschaftlichkeit kann vorab gut abgeschätzt werden und die Anwohner können sich schon mit recht geringen Beiträgen von rund 1.000 Euro beteiligen. Dennoch ist auch hier eine genaue Prüfung der möglichen technischen und wirtschaftlichen Risiken im Rahmend er Sorgaltspflicht (Due Diligence) geboten.

Due Diligence

Die Due Diligence (DD) ist eine Sorgfaltsprüfung, die z.B. bei großen Finanzierungsvorhaben oder Unternehmensakquisitionen durch einen Dritten vorgenommen wird. Sie dient der besseren Einschätzung eines Projekts, insbesondere hinsichtlich der potentiellen Risiken.
Bei PPPs wird sie nur bei Projektfinanzierungen durchgeführt, hier kommen vor allem die Legal DD (Prüfung hinsichtlich rechtlicher Risiken) und die Technical DD (Prüfung des technischen Zustands von Gebäuden und Anlagen) zum Einsatz.