DKV-Broschüre zu MVZ
Seit 2004 können neben niedergelassenen Vertragsärzten oder Gemeinschaftspraxen auch Medizinische Versorgungszentren (MVZ) vertragsärztliche Tätigkeiten ausüben. Viele Krankenhäuser gründen seitdem MVZ als Tochterunternehmen, um auf diesem Wege ebenfalls an der ambulanten Versorgung teilzunehmen. Innerhalb weniger Jahre sind so Unternehmen entstanden, die in ihren regionalen Strukturen sowohl Arbeitsplätze zu Verfügung stellen und sichern, als auch eine hochqualifizierte Patientenversorgung gewährleisten. (…)