EEG-Novelle 2014
Die neuen Bestimmungen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gelten seit dem 1. August und haben die Rahmenbedingungen für die Förderung für Erneuerbare Energien auf eine neue Grundlage gestellt. Für Anlagen, die nach dem 1. August 2014 in Betrieb gegangen sind, wurde die Einspeisevergütung durch das Modell der Direktvermarktung abgelöst. Die sogenannte Marktprämie gleicht die Differenz zwischen erzieltem Marktpreis und den gesetzlich festgelegten Vergütungssätzen für Erneuerbare Energieträger aus.
Darüber hinaus bereitet die EEG-Novelle die Umstellung der Fördermodelle auf Ausschreibungsverfahren vor, denn die Förderhöhe für Erneuerbare-Energien-Projekte soll ab 2017 mittels Ausschreibungen wettbewerblich ermittelt werden. Derzeit läuft ein Pilotprojekt um das neue Ausschreibeverfahren bei der Photovoltaik-Förderung zu testen.