Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur (BNetzA), für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen mit Sitz in Bonn ist eine obere deutsche Bundesbehörde und oberste deutsche Regulierungsbehörde. Ihre primäre Aufgabe ist die Aufrechterhaltung und die Förderung des Wettbewerbs in sogenannten Netzmärkten.

Ausschreibungssystem für PV-Anlagen

Künftig sollen die Ausbauziele für die Erneuerbaren Energien weniger über ein System der administrativ festgelegten Einspeisevergütungen und Marktprämien erreicht werden, sondern verstärkt durch die wettbewerbliche Ermittlung der Förderhöhe erfolgen. Gemäß des Mottos ‚Wer am wenigsten fordert, wird gefördert‘ bedeutet das: Betreiber von neuen Photovoltaik-Freiflächenanlagen erhalten nur noch dann eine finanzielle Förderung nach dem EEG, wenn sie eine Ausschreibung gewinnen – und zwar aufgrund einer möglichst niedrigen Fördersumme für den wirtschaftlichen Betrieb ihres Solarparks. Die Teilnehmer bieten einmalig und verdeckt. Die Gebote dürfen aber dabei einen vorher festgelegten Höchstpreis– 11,29 Cent/kWh in der ersten Ausschreibungsrunde – nicht überschreiten. Jeder Solarpark muss eine installierte Leistung zwischen 100 Kilowatt und maximal 10 Megawatt haben. Sobald ein Solarpark in Betrieb geht, erhält der Investor die von ihm angesetzte Förderung für jede Kilowattstunde Solarstrom, die er in seinem Solarpark produziert.
Das neue Ausschreibungsdesign in einer Pilotphase zu testen. Seit dem 15. April 2015 können alle vier Monate Gebote bei der Bundesnetzagentur abgegeben werden. Insgesamt soll es jedes Jahr drei Ausschreibungsrunden geben.