Energiegenossenschaft

Energiegenossenschaften sind selbstständige Vereinigungen von Bürgern, die sich auf freiwilliger Basis zusammenschließen, um Energie aus erneuerbaren Quellen unabhängig produzieren und anbieten zu können. Darüber hinaus bieten Energiegenossenschaften Anlage- und Investitionsmöglichkeiten in lokale und regionale Energieprojekte. Beispielsweise kann durch den gemeinschaftlichen Aufkauf der Strom- und Wärmenetze vielfältige Produkt-, Dienstleistungs- und Versorgungsangebote für die Region geschaffen werden. Die Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energiequellen in das öffentliche Netz wird Staat vergütet (Einspeisevergütung)
Durch den Erwerb von einem oder mehreren Genossenschaftsanteilen kann jeder Bürger einer Genossenschaft beitreten und sich so an der Unternehmung beteiligen.

Bürgerwindpark

Für das Erreichen der angestrebten Ausbauziele kommt der Windenergie ein besonderer Stellenwert zu. Der Begriff Bürgerwindpark benennt Projekte zur Realisierung eines Windparks, bei denen der vor Ort lebenden Bevölkerung eine finanzielle Beteiligung an dem Projekt angeboten wird. Die Dividenden können die die Haushalts- und Vermögenslage einer Kommune positiv beeinflussen.
Einem Bürgerwindpark geht ein komplexes Planungsverfahren voraus: Nachdem durch einen Flächennutzungsplan geeignete Flächen ausgewiesen werden können, erfolgt auf Basis von Wirtschaftlichkeitsstudien und Machbarkeitsstudien die Entscheidung für das passende Organisationsmodell. Nach Analyse und Bewertung von Investitions- und Betriebskosten, der Finanzierung (Zins, Kreditlaufzeit, etc.) und der Einnahmenstruktur sowie einer Prüfung der möglichen Risiken im Rahmen der Sorgfaltspflicht (Due Diligence) wird ausgehandelt, wie der Windpark möglichst wirtschaftlich an das regionale Verteilernetz angeschlossen werden kann, um Gewinne zu erzielen. Möglich ist bei der Gründung eines Bürgerwindparks auch der Zusammenschluss von mehreren Kommunen (Interkommunale Zusammenarbeit).

Bürgersolaranlage

Ähnlich wie bei einem Bürgerwindpark handelt es sich bei einer Bürgersolaranlage um gemeinschaftlich betriebene Anlagen zur Gewinnung von Strom und Wärme durch Erneuerbare Energien, an denen sich die Bürger mit einem bestimmten Investitionsbetrag beteiligen können. Meistens handelt es sich dabei um Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen), die auf (angemieteten) Dächern oder auf öffentlichen Gebäuden errichtet werden. Oft geht die Initiative für den Bau von Bürgersolaranlagen von verschiedenen Bürger- und Interessengruppen aus. Diese wollen als Anteilseigner den Ausbau der Solarenergie fördern und gleichzeitig von dem erwirtschafteten Ertrag profitieren. Das gewählte Betreibermodell bzw. die jeweilige Rechtsform ist abhängig von der rechtlichen Absicherung und Verankerung der Beteiligten. Bürgersolaranlagen bietet den Beteiligten eine attraktive und sichere Anlagemöglichkeit, denn die Wirtschaftlichkeit kann vorab gut abgeschätzt werden und die Anwohner können sich schon mit recht geringen Beiträgen von rund 1.000 Euro beteiligen. Dennoch ist auch hier eine genaue Prüfung der möglichen technischen und wirtschaftlichen Risiken im Rahmend er Sorgaltspflicht (Due Diligence) geboten.

Bürgerfonds

Bürgerfonds sind Anlagemöglichkeiten für Bürger um sich aktiv für den Ausbau Erneuerbarer Anlagen zu engagieren und gleichzeitig selbst davon zu profitieren. Beteiligt an Bürgerfonds sind üblicherweise auch andere regionalen Akteure wie Kommunen, Stadtwerke oder regional tätige Banken.