Basel 2
Nach lauter werdender Kritik an Basel I wurde in Jahr 1999 ein zweiter Baseler Eigenkapitalakkord veröffentlicht. Acht Jahre später trat dann die endgültige Fassung in Kraft. Das Fundament der neuen Vorschriften bildeten drei, sich gegenseitig beeinflussende Säulen. Es wurden neue Mindesteigenkapitalvorschriften (Säule I) für die Unterlegung von Kreditforderungen und detaillierte Vorgaben zur Kreditrisikobemessung verabschiedet. Des Weiteren der bankenaufsichtliche Überprüfungsprozess (Säule II) integriert, um die qualitativen Anforderungen an das Risikomanagement zu erhöhen und Anreize für verbesserte Risikobewertungsmodelle zu setzen. In schwerwiegenden Fällen sollte es für die Aufsicht auch möglich werden, direkt einzugreifen und beispielsweise die Eigenkapitalanforderungen für ein Kreditinstitut zu erhöhen. Auch wurden die Publizitätspflichten erhöht, um eine bessere Transparenz und durch Marktdisziplin eine gewisse Selbstregulierung zu erreichen (Säule III).