Abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (aWU)

Nachdem im Zuge der Ausschreibung das wirtschaftlichste Angebot ermittelt wurde, werden unter Verwendung der nun vorliegenden Zahlen die Vorteilhaftigkeit der PPP-Variante erneut überprüft. Sollte das Ergebnis der vWU nicht bestätigt werden, droht die Einstellung des Vergabeverfahrens.