Landkreis Limburg-Weilburg – Prüfung der Wirtschaftlichkeit der beiden Fördermodelle Wirtschaftlichkeitslückenmodell und Betreibermodell gemäß Breitbandförderprogramm des Bundes
Leistungsbereich:
Breitband
Auftraggeber:
Landkreis Limburg-Weilburg
Zeitraum:
Januar 2016
Projektvolumen
keine Angabe
Unsere Leistungen
Durchführung des Wirtschaftlichkeitsvergleichs zwischen den möglichen Fördermodellen 3.1 (Wirtschaftlichkeitslückenförderung) und 3.2 (Betreibermodell) gemäß Breitbandbandförder-programm des Bundes unter Beachtung der Unterlagen zur Finanzplanung des BMVI
Erstellen einer Businessplanung für ein Betreibermodell
Ermittlung des Investitionsbedarfs in Abhängigkeit von Anschlussquoten
Ermittlung Pachterlöse, Kapital- und Betriebskosten
Neben den direkten Kosten und Erlösen, Festlegung von Annahmen hinsichtlich Projektlaufzeit, Entwicklung von zusätzlichen Anschlüssen in der Betriebsphase, Preissteigerungsraten und Finanzierungskonditionen, steuerlichen Grundannahmen (Vorsteuerabzug, Abschreibungsdauern etc.)
Durchführung von Sensitivitäts- und Szenarioanalysen
Dokumentation der Ergebnisse in einer Studie und Unterstützung bei der Erstellung der weiteren Antragsunterlagen für das Breitbandförderprogramm des Bundes (Förderantragsstellung)
Projektbeschreibung
Der Landkreis Limburg-Weilburg beabsichtigt, die Breitbandversorgung auch in denjenigen Teilen des Landkreisgebietes zu verbessern, die nach aktueller Einschätzung nicht von einem Eigenausbau durch die etablierten TK-Unternehmen bzw. von den kurz vor Abschluss stehenden Kreisprojektes profitieren werden, da für eine nachhaltige Entwicklung und wirtschaftlichen Erfolg im Landkreisgebiet der Ausbau moderner Kommunikationswege von höchster Bedeutung ist. Ziel des Vorhabens „Restcluster Landkreis Limburg-Weilburg“ ist die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung des gesamten Landkreisgebietes mit leistungsfähigen Breitbandinternetzugängen der nächsten Generation (Next-Generation-Access „NGA“).
Die aktuelle Versorgungslage sowie eine Abgrenzung der weißen Flecken und derjenigen Gebiete, in denen der Ausbau erfolgen soll, liegen dem Landkreis samt Kostenschätzung und Ausweis der prognostizierten Wirtschaftlichkeitslücke bereits vor.