Mietkauf
Beim Mietkauf besteht für den Mieter das Recht oder die Pflicht, das gemietete Modell am Ende der Mietzeit zu erwerben. Beim Kauf wird die bis dahin gezahlte Miete dem Kaufpreis angerechnet. Es handelt sich somit um einen Kaufvertrag mit einem Ratenzahlungscharakter.