Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0: Das neue Graue-Flecken-Förderprogramm für den Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze
Die Ausbaupläne der Bundesregierung sehen bis 2025 den Anschluss der Hälfte aller Haushalte und Unternehmen mit echter Glasfaser bis ins Gebäude vor. Bis zum Jahr 2030 sollen alle Gebäude mit Glasfaser ertüchtigt sein. Zur Umsetzung dieser Ziele läuft seit April 2023 das novellierte Förderprogramm des Bundes zur Unterstützung des Gigabitausbaus an. Die bisherige Aufgreifschwelle 100 Mbit/s im Download wird auf 200 Mbit/s symmetrisch angehoben. Förderfähige Adressen unter der neuen Förderkulisse werden als „grauer Fleck“ bezeichnet. Das Augenmerk des neuen Förderprogramms liegt auf einem effizienten Nebeneinander zwischen privatwirtschaftlichem und gefördertem Ausbau. Die Gewährung der Förderung erfolgt einerseits abhängig vom Fortschritt des privatwirtschaftlichen Ausbaus in der Kommune (Potentialanalyse) und andererseits unter Würdigung der Anzahl an „weißen Flecken“, d.h. Adressen mit weniger als 30~Mbit/s im Download, so dass Fördermittel priorisiert in Gebietskörperschaften gelenkt werden, die den größten Nachholbedarf aufzeigen. Im Vorfeld einer Förderung ist ein Branchendialog und darauffolgend ein Markterkundungsverfahren durchzuführen. Der Branchendialog dient zur Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Kommune und Telekommunikationsunternehmen mit dem Ziel, das privatwirtschaftliche Ausbaupotenzial zu bestimmen. Zur Umsetzung sieht die neue Richtlinie zur Gigabitförderung einen Kriterienkatalog vor. Anhand der Kriterien bepunktet die Bewilligungsbehörde die Förderanträge. Für eine vorrangige Bewilligung muss eine festgesetzte Mindestpunktzahl erlangt werden.
Der geförderte Ausbau kann weiterhin als Wirtschaftlichkeitslückenförderung oder im Betreibermodell umgesetzt werden. Zur Umsetzung kann die Gebietskörperschaft externe Beratungsleistungen in Anspruch nehmen, die der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen dienen.
Diese Leistungen umfassen u.a.:
- Unterstützung bei der Durchführung von Branchendialogen
- Vorbereitung und Durchführung des Markterkundungsverfahrens
- Bestimmung der Grauen Flecken / Gebietsermittlung förderfähiger Ausbaugebiete
- Netzplanung zur Ermittlung des Fördermittelbedarfes
- Begleitung der Antragstellung
- Vorbereitung und Begleitung des Ausschreibungsverfahrens
- Begleitung der Auszahlungsphase
- Koordination der Zwischen- und Verwendungsnachweise / Erfolgskontrolle.
Am 2. März 2023 wurde der zweite Aufruf zur Beantragung von Beraterleistungen für das neue Bundesförderprogramm Gigabit veröffentlicht (unter https://atenekom.eu/wp-content/uploads/2023/04/Aufruf-zur-Foerderung-von-Beratungsleistungen.pdf abrufbar). Gebietskörperschaften können über die Online-Plattform der Projektträger Anträge für Förderung der Beraterleistungen einreichen.
Wir unterstützten Kommunen und Landkreise im geförderten Glasfaserausbau und begleiten mit unserer Expertise bei allen Verfahrensschritten von der ersten Machbarkeitsstudie bis zur Erfolgskontrolle nach Abschluss des Ausbaus. Unsere Leistungen erfolgen konform zur Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“. Kontaktieren Sie uns gerne zum unverbindlichen Erstgespräch und Erfahrungsaustausch.
PSPC GmbH hat unter anderem die Grafschaft Bentheim bei der Beschaffung des Breitbandausbaus begleitet. Informationen zu dem Projekt finden Sie HIER. Zudem hat die PSPC GmbH das Amt Süderbrarup bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung, der Erstellung des Förderantrages sowie imVergabeverfahren unterstützt. Informationen zu dem Projekt Amt Süderbrarup finden Sie HIER.