Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ist 2009 mit dem Ziel verabschiedet worden, den Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte bis zum Jahr 2020 auf 14 % zu erhöhen. Das Gesetz gilt verpflichtend für öffentliche Gebäude bzw. Gebäude in öffentlicher Hand, die neu geplant und gebaut werden oder bestehende Gebäude, die angebaut und umgebaut werden, oder Bestandsgebäude die grundlegend saniert werden, und schreibt vor, einen festgelegten Anteil an Erneuerbaren Energien für die Energieversorgung zu nutzen.
Für eine energetische Sanierung im Gebäudebestand, wie z.B. Wärmedämmung oder Anschluss an ein Fernwärmenetz, stehen verschiedene Investitions- und Förderprogramme zur Verfügung.