Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Der Ausbau von erneuerbaren Energien und Ökostrom ist eine zentrale Säule der Energiewende. Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das im Jahr 2000 verabschiedet und seitdem stetig weiterentwickelt wurde (EEG 2004, EEG 2009, EEG 2012, PV-Novelle, EEG 2014), wird das Ziel verfolgt, die Energieversorgung umzubauen und den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf mindestens 20 Prozent und bis 2050 sogar auf 80 Prozent zu steigern. Vor allen mit der Novellierung des EEG am 01. August 2014 wurden einschneidende Veränderungen an der Förderung für Erneuerbare-Energien-Projekte vorgenommen.