Ausbauziele

Deutschland und die Europäische Union (EU) haben zum Ausbau der erneuerbaren Energieträger konkrete Ziele festgelegt. Mit der 2009 in Kraft getretenen EU-Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen wurde das europäische Gesamtziel, den Anteil aller erneuerbaren Energien am Brutto-Endenergieverbrauch bis zum Jahr 2020 auf 20 Prozent anzuheben, in nationale Ausbauziele überführt. Zusätzlich legt das 2010 verabschiedete Energiekonzept der Bundesregierung für die Jahre nach 2020 folgende Anteile erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch als Ziel fest: 30 % bis 2030, 45 % bis 2040, 60 % bis 2050. Neben Strom soll auch der Bedarf an Wärme immer mehr durch Erneuerbare Energien gedeckt werden.

Bewertungsmatrix

Alle eingehenden Angebote können anhand einer Bewertungsmatrix abgebildet, überprüft und bewertet werden. So können Leistungspunkte unter anderem für die Kriterien Preis, Architektur, Funktionalität, bauliche Umsetzung und Energieeffizienz vergeben werden, damit der Auftraggeber das für sein Vorhaben optimalste Angebot identifizieren kann.

Energiestandards

Bei der Realisierung eines Neubaus- oder eines Sanierungsprojekts durch PPP hat der öffentliche Auftraggeber schon im Vorfeld die Möglichkeit, bestimmte Anforderungen an den energetischen Standard zu definieren und über den Bieterwettbewerb das energetisch optimierte Energiekonzept zu erzielen, das seinen Ansprüchen gerecht wird. Die einzelnen Energiekonzepte der verschiedenen Bieter können anhand einer Bewertungsmatrix evaluiert werden.

Verbrauchsmengengarantie

Durch eine Verbrauchsmengengarantie sichert der private Partner eine maximale Verbrauchsmenge an Wärme, Strom, Wasser und/oder Abwasser vertraglich zu. Somit erfolgt die Einhaltung der zugesicherten Verbrauchsmenge auf Basis eines zuvor bestimmten, projektspezifischen Nutzungsprofils. Sollte diese Verbrauchsmenge überschritten werden, ist der private Auftragnehmer für die mengenmäßig bedingten Mehrkosten verantwortlich. Mögliche Einsparungen durch Unterschreitungen der vertraglich vereinbarten Verbrauchsmengen werden häufig zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geteilt

Bonus-Malus-System

Die Vertragsparteien können ein Bonus-Malus-System vereinbaren, wonach der private Partner bei entsprechender Leistung einen bestimmten prozentualen Bonus auf das Gesamtentgelt erhält. Umgekehrt werden Schlecht- oder Minderleistungen entsprechend pönalisiert. Wichtig ist die Festlegung objektiv messbarer Kriterien zur Bemessung des Malus. Die Ausgestaltung der Bonus-Malus Regelung sowie die Gründe für eine mögliche Vorenthaltung müssen konkret definiert werden. In der Regel enthalten die vertraglichen Bestimmungen in Verbindung mit dem Service-Level-Agreements (SLAs) ein ausdifferenziertes System zur Bewertung der ein-zelnen Serviceleistungen (Mangelstufensystem oder prioritätsorientierte Verfügbarkeitsklas-sen). Dazu gehört auch die Dokumentation von Reaktionszeiten der festgestellten Mängel. In Abhängigkeit von den jeweiligen Mangelpunkten kann der Auftraggeber am Ende des Betrachtungszeitraumes (z.B. Kalendermonat) beurteilen, ob das Entgelt vollständig, teilweise oder gar nicht ausgezahlt werden soll.

Anreizsysteme/Anreizmechanismen

Durch Anreizsysteme kann der private Partner über die gesamte Projektlaufzeit zur vertraglichen Leistungserfüllung angehalten werden. Das kann beispielsweise durch die Einführung eines Bonus-Malus-System geschehen oder durch die Festlegung einer Verbrauchsmengengarantie.

Vertragsmanagement

Bei PPP resultiert ein besonderer Kooperationsbedarf daraus, dass die von dem privaten Partner zu erbringenden Leistungen, Kosten und Pflichten sowie die zu tragenden Risiken nach Vertragsabschluss von unvorhersehbaren Umständen beeinflusst werden können. (…)

Wirtschaftlichkeitsvergleich

Die Wirtschaftlichkeitsvergleich dient dem Vergleich verschiedener Handlungsalternativen hinsichtlich deren Wirtschaftlichkeit, um einer Entscheidungsfindung zu unterstützen (siehe Wirtschaftlichkeit bzw. Wirtschaftlichkeitsuntersuchung).

Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

Dient dem Vergleich und der Entscheidungsfindung zwischen verschiedenen Beschaffungsalternativen, etwa zwischen Eigenrealisierung und PPP-Variante. Dazu werden Annahmen bzgl. Kosten- und Risikostrukturen getroffen und mittels mathematischer Methoden verglichen. Die Annahmen werden später durch reale Daten ersetzt, wenn diese verfügbar sind. Es handelt sich also um einen fortlaufenden Prozess (siehe vorläufige und abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung)

Wirtschaftlichkeit

Die Wirtschaftlichkeit ist der wertmäßige Ausdruck des Ökonomischen Prinzips und misst die effiziente Nutzung von Ressourcen, um eine Gewinnmaximierung zu erzielen. Sie wird ermittelt, indem man die erreichte Leistung den eingesetzten Kosten gegenüberstellt. Die wirtschaftlichste Alternative ist immer die, die bei kleinster Einbringung den größten Nutzen bringt (siehe Wirtschaftlichkeitsuntersuchung).