Energetische Sanierung

Unter Energetische Sanierung, auch thermische Sanierung genannt, sind alle Modernisierungsmaßnahmen vereint, die dazu dienen, den Energieverbrauch eines Gebäudes für Heizung, Warmwasser und Lüftung zu reduzieren. Es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Gebäudesanierung, beispielsweise wenn ein Gebäude gekauft oder geerbt wird. Im Bedarfsfall muss der neue Besitzer Dach- und Wanddämmung anbringen sowie Heizrohre isolieren und Heizkessel und Gasöfen austauschen. Eine Steigerung von Energieeinsparung und Energieeffizienz ist durch den intensiver Ausbau innovativer Umwelttechnologien in den letzten Jahren immer einfacher zu erzielen. Für die Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen stehen vielfältige staatlicher Förderungen zur Verfügung.

Einspeisevergütung

Für die Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energiequellen in das öffentliche Netz sieht das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine gesetzlich festgelegte Mindestvergütung vor.

Direktvermarktung

Als Direktvermarktung wird der Verkauf von Strom aus erneuerbaren Energiequellen an Großabnehmer oder an der Strombörse bezeichnet. Der Strom aus erneuerbaren Quellen wird dabei gleichberechtigt neben konventionell erzeugtem Strom gehandelt und zum selben Marktpreis verkauft. Die Direktvermarktung wurde mit der EEG-Novelle 2014 verpflichtend für alle Anlagen, die nach dem 1. August 2014 in Betrieb gegangen sind, eingeführt. Von der Verpflichtung zur Direktvermarktung ausgenommen sind kleine, von Letztverbrauchern betriebene Anlagen, deren installierte Leistung weniger als 500 kW beträgt. Ab 2016 soll diese Grenze auf eine Leistung von weniger als 100 kW gesenkt werden.

Bürgerwindpark

Für das Erreichen der angestrebten Ausbauziele kommt der Windenergie ein besonderer Stellenwert zu. Der Begriff Bürgerwindpark benennt Projekte zur Realisierung eines Windparks, bei denen der vor Ort lebenden Bevölkerung eine finanzielle Beteiligung an dem Projekt angeboten wird. Die Dividenden können die die Haushalts- und Vermögenslage einer Kommune positiv beeinflussen.
Einem Bürgerwindpark geht ein komplexes Planungsverfahren voraus: Nachdem durch einen Flächennutzungsplan geeignete Flächen ausgewiesen werden können, erfolgt auf Basis von Wirtschaftlichkeitsstudien und Machbarkeitsstudien die Entscheidung für das passende Organisationsmodell. Nach Analyse und Bewertung von Investitions- und Betriebskosten, der Finanzierung (Zins, Kreditlaufzeit, etc.) und der Einnahmenstruktur sowie einer Prüfung der möglichen Risiken im Rahmen der Sorgfaltspflicht (Due Diligence) wird ausgehandelt, wie der Windpark möglichst wirtschaftlich an das regionale Verteilernetz angeschlossen werden kann, um Gewinne zu erzielen. Möglich ist bei der Gründung eines Bürgerwindparks auch der Zusammenschluss von mehreren Kommunen (Interkommunale Zusammenarbeit).

Bürgersolaranlage

Ähnlich wie bei einem Bürgerwindpark handelt es sich bei einer Bürgersolaranlage um gemeinschaftlich betriebene Anlagen zur Gewinnung von Strom und Wärme durch Erneuerbare Energien, an denen sich die Bürger mit einem bestimmten Investitionsbetrag beteiligen können. Meistens handelt es sich dabei um Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen), die auf (angemieteten) Dächern oder auf öffentlichen Gebäuden errichtet werden. Oft geht die Initiative für den Bau von Bürgersolaranlagen von verschiedenen Bürger- und Interessengruppen aus. Diese wollen als Anteilseigner den Ausbau der Solarenergie fördern und gleichzeitig von dem erwirtschafteten Ertrag profitieren. Das gewählte Betreibermodell bzw. die jeweilige Rechtsform ist abhängig von der rechtlichen Absicherung und Verankerung der Beteiligten. Bürgersolaranlagen bietet den Beteiligten eine attraktive und sichere Anlagemöglichkeit, denn die Wirtschaftlichkeit kann vorab gut abgeschätzt werden und die Anwohner können sich schon mit recht geringen Beiträgen von rund 1.000 Euro beteiligen. Dennoch ist auch hier eine genaue Prüfung der möglichen technischen und wirtschaftlichen Risiken im Rahmend er Sorgaltspflicht (Due Diligence) geboten.

Bürgerfonds

Bürgerfonds sind Anlagemöglichkeiten für Bürger um sich aktiv für den Ausbau Erneuerbarer Anlagen zu engagieren und gleichzeitig selbst davon zu profitieren. Beteiligt an Bürgerfonds sind üblicherweise auch andere regionalen Akteure wie Kommunen, Stadtwerke oder regional tätige Banken.

Bürgerbeteiligung

Die gezielte Förderung von bürgerschaftlichem Engagement bildet das Fundament einer erfolgreichen Energiewende und eines starken gemeinschaftlichen Zusammenhalts. Die frühzeitige Einbindung der Bürger ist mehr als nur ein Mittel, um Widerstand gegen Projekte aufzubrechen und Akzeptanz zu schaffen, sie ist vor allem Ausdruck des Wunsch in und aus der Bevölkerung nach grundsätzlich mehr Mitspracherecht. Die Motivation der Bürger sich zu beteiligen kann sich mal für, mal gegen ein Projekt richten. Um jahrelange Verzögerungen bei der Planung zu vermeiden, sind eine aktive Informationspolitik und eine frühzeitige Beteiligung der Bürger an den Planungsvorhaben notwendig. Durch passende Kommunikationskonzepte und frühzeitige Strategien können die positiven Gestaltungspotenziale bürgerschaftlichen Engagements ausgeschöpft werden.

Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur (BNetzA), für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen mit Sitz in Bonn ist eine obere deutsche Bundesbehörde und oberste deutsche Regulierungsbehörde. Ihre primäre Aufgabe ist die Aufrechterhaltung und die Förderung des Wettbewerbs in sogenannten Netzmärkten.

Biogasanlage

In Biogasanlagen wird Energie durch die Vergärung von Substraten wie Mais, Gülle oder Grassilage produziert. Neben der Stromerzeugung wird Biogas für die lokale Wärmenutzung und als Treibstoff genutzt. Biogasanlagen eignen sich besonders gut für Gemeinschaftsmodell. Beispielsweise können mehrere Landwirte miteinander eine Anlage betreiben und damit die Kosten und Risiken teilen oder mit dem regionalen Energieversorger oder der Kommune kooperieren.

Ausschreibungssystem für PV-Anlagen

Künftig sollen die Ausbauziele für die Erneuerbaren Energien weniger über ein System der administrativ festgelegten Einspeisevergütungen und Marktprämien erreicht werden, sondern verstärkt durch die wettbewerbliche Ermittlung der Förderhöhe erfolgen. Gemäß des Mottos ‚Wer am wenigsten fordert, wird gefördert‘ bedeutet das: Betreiber von neuen Photovoltaik-Freiflächenanlagen erhalten nur noch dann eine finanzielle Förderung nach dem EEG, wenn sie eine Ausschreibung gewinnen – und zwar aufgrund einer möglichst niedrigen Fördersumme für den wirtschaftlichen Betrieb ihres Solarparks. Die Teilnehmer bieten einmalig und verdeckt. Die Gebote dürfen aber dabei einen vorher festgelegten Höchstpreis– 11,29 Cent/kWh in der ersten Ausschreibungsrunde – nicht überschreiten. Jeder Solarpark muss eine installierte Leistung zwischen 100 Kilowatt und maximal 10 Megawatt haben. Sobald ein Solarpark in Betrieb geht, erhält der Investor die von ihm angesetzte Förderung für jede Kilowattstunde Solarstrom, die er in seinem Solarpark produziert.
Das neue Ausschreibungsdesign in einer Pilotphase zu testen. Seit dem 15. April 2015 können alle vier Monate Gebote bei der Bundesnetzagentur abgegeben werden. Insgesamt soll es jedes Jahr drei Ausschreibungsrunden geben.