Anschubfinanzierung

Unter einer Anschubfinanzierung versteht man die anfänglicher Förderung eines unternehmerischen Vorhabens durch staatliche Mittel. Diese dienen der Überbrückung der zeit- und kostenintensiven Aufwendungen in der Initiierungsphase, während der üblicherweise noch keine Gewinne erwirtschaftet werden können.

Abzinsungszinssatz

Zinssatz mit dem zukünftige Zahlungen auf einen gegenwärtigen Bezugszeitpunkt abgezinst werden, um einen Barwert zu errechnen. Der Barwert wird umso kleiner, je höher der Diskontierungszinssatz bzw. Abzinsungszinssatz und je später die Zahlungen erfolgen.

Abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (aWU)

Nachdem im Zuge der Ausschreibung das wirtschaftlichste Angebot ermittelt wurde, werden unter Verwendung der nun vorliegenden Zahlen die Vorteilhaftigkeit der PPP-Variante erneut überprüft. Sollte das Ergebnis der vWU nicht bestätigt werden, droht die Einstellung des Vergabeverfahrens.

A-Modell

Beim sog. A-Modell bzw. Ausbau-Modell übernimmt der Auftragnehmer Planung, Ausbau, Betrieb sowie Finanzierung einer Autobahn bzw. eines Autobahnabschnitts. Die Refinanzierung wird u.a. durch den öffentlichen Auftraggeber mit Hilfe der Einnahmen aus der Maut für schwere Nutzfahrzeuge übernommen. Weiterhin besteht die Möglichkeit einer Anschubfinanzierung.

A-B-C Ausschreibung

Bei der A-B-C-Ausschreibung (sog. Thüringer Modell) handelt es sich um ein Vergabeverfahren, bei dem verschiedene Alternativen eines Vorhabens parallel ausgeschrieben werden. Man unterscheidet dabei die Variante A (Bauleistung), B (Baufinanzierung) und C (Bau und Finanzierung aus einer Hand). Der Auftraggeber kann sich dann für die für ihn attraktivste Alternative entscheiden. Aufgrund der Lebenszyklusbetrachtung eignet sich diese Modell kaum für echte PPP-Projekte und ist besitzt daher in der Praxis keine große Relevanz.