Marktrisiko
Unter dem Marktrisiko (auch Marktpreisrisiko bzw. Marktpreisänderungsrisiko oder systematisches Risiko) bezeichnet man das Risiko von monetären Verlusten durch Änderungen von Marktpreisen (Aktienkurse, Zinsniveau etc.).
Unter dem Marktrisiko (auch Marktpreisrisiko bzw. Marktpreisänderungsrisiko oder systematisches Risiko) bezeichnet man das Risiko von monetären Verlusten durch Änderungen von Marktpreisen (Aktienkurse, Zinsniveau etc.).
Die Maßnahmenwirtschaftlichkeit beschreibt, ob eine Maßnahme im Hinblick auf übergeordnete Zielsetzungen insgesamt wirtschaftlich ist.
Anders als bei der Eigenrealisierung durch die öffentliche Hand werden hier nicht die einzelnen Teilleistungen gewerkeweise ausgeschrieben, sondern sämtliche Leistungen als Gesamtheit. Der Auftragnehmer übernimmt Planung, Bau, Finanzierung und Betrieb über die gesamte Nutzungsdauer (i.d.R. 20-30 Jahre).
Der private Auftragnehmer übernimmt hier Planung, Bau, Finanzierung, Betrieb und optional die Verwertung einer Immobilie. Anders als beim PPP-Erwerbermodell besteht jedoch keine Verpflichtung zur Übertragung des Gebäudeeigentums am Ende der Vertragslaufzeit. Der Auftragnehmer hat vielmehr ein Optionsrecht, die Immobilie entweder zurückzugeben oder zu einem vorab fest kalkulierten Restwert zu übernehmen. Neben der Kaufoption sind auch Mietverlängerungsoptionen oder Verwertungsabreden möglich. Als Nutzungsentgelt zahlt der Auftragnehmer regelmäßige Leasingraten, welche ebenso wie der Preis für die Einlösung der Kaufoption bei Vertragsabschluss festgelegt werden.
Alle Rechtsgeschäfte, die dem Zweck dienen, die Wahrscheinlichkeit der Rückzahlung einer Forderung nebst Zinsen an einen Gläubiger zu erhöhen. Im PPP-Kontext fordert z.B. der Auftraggeber oder die finanzierende Bank vom Auftragnehmer bestimmte Rückgriffsmöglichkeiten auf Vermögensgegenstände, um das Eigeninteresse des Auftragnehmers an einer sachgemäßen Leistungserbringung zu steigern.
Der private Auftragnehmer verpflichtet sich z.B. ein Gebäude oder eine Straße für die öffentliche Hand zu planen, zu errichten und zu betreiben (siehe Baukonzession) und bestimmte Dienstleistungen gegenüber den Nutzern zu erbringen (Dienstleistungskonzession). Er finanziert sich unmittelbar bei den Nutzern (Nutzungsentgelte wie z.B. Eintrittsgebühren, Tunnelmaut, Parkgebühren); zusätzlich können von der öffentlichen Hand Zahlungen erfolgen (z.B. Anschubfinanzierung).
Die Übertragung einer staatlichen Aufgabe oder eines Nutzungsrecht an einer öffentlichen Sache an einen privatwirtschaftlichen Partner.
Ein Konsortialkredit bzw. eine Konsortialfinanzierung kommt dann zustande, wenn ein größerer Kreditbetrag notwendig ist, den ein einzelner Fremdkapitalgeber (aus Risikogesichtspunkten) nicht allein bereitstellen kann oder nur mit sehr hohen Aufschlägen. Deshalb schließen sich mehrere Banken zu einem Konsortium zusammen. Es gibt zwei Arten: Den Club Deal und den Syndizierten Kredit.