ÖPP-Beschleunigungsgesetz
Das ÖPP-Beschleunigungsgesetz trat im Juli 2005 in Kraft. Es sollte die Durchsetzung von PPP-Projekten in Deutschland vorantreiben, indem es die gesetzlichen Rahmenbedingungen verbessert.
Das ÖPP-Beschleunigungsgesetz trat im Juli 2005 in Kraft. Es sollte die Durchsetzung von PPP-Projekten in Deutschland vorantreiben, indem es die gesetzlichen Rahmenbedingungen verbessert.
Unter der öffentlichen Verschuldung versteht man die zusammengefassten Schulden der öffentlichen Hand (Bund, Länder, Kommunen) gegenüber Dritten. Aufgrund der hohen öffentlichen Verschuldung wird die PPP-Beschaffungsvariante in Deutschland aufgrund ihrer möglichen Einsparpotentiale gegenüber der Eigenrealisierung oft nur als Finanzierungsalternative gesehen und qualitative Vorteile (z.B. durch die Lebenszyklusbetrachtung) vernachlässigt.
Die langfristige, vertraglich geregelte Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben beschrieben. Die Zusammenarbeit erfolgt dabei über den gesamten Lebenszyklus des Projekts (siehe Lebenszyklusansatz), wobei sich der Auftraggeber auf die Bestimmung sowie die Kontrolle der vorgegebenen Ziele beschränkt. Die Finanzierung übernimmt der private Auftragnehmer, es ist jedoch auch üblich, dass die Endfinanzierung an den Auftraggeber abgetreten wird (siehe Forfaitierung). Die mit dem Projekt verbundenen Risiken werden zwischen den Partnern aufgeteilt.