Energiestandards

Bei der Realisierung eines Neubaus- oder eines Sanierungsprojekts durch PPP hat der öffentliche Auftraggeber schon im Vorfeld die Möglichkeit, bestimmte Anforderungen an den energetischen Standard zu definieren und über den Bieterwettbewerb das energetisch optimierte Energiekonzept zu erzielen, das seinen Ansprüchen gerecht wird. Die einzelnen Energiekonzepte der verschiedenen Bieter können anhand einer Bewertungsmatrix evaluiert werden.

Erwerbermodell

Beim Erwerbermodell übernimmt der Auftragnehmer auf einem in seinem Eigentum stehenden Grundstück Planung, Bau, Finanzierung und den Betrieb einer Immobilie, die von der öffentlichen Hand genutzt wird. Zum Vertragsende geht das Grundstückseigentum auf den öffentlichen Auftraggeber über, so dass die Aufgabe der Verwertung i.S.d. Anschlussnutzung beim Auftraggeber liegt.

Erbbaurecht

Eine vererbbares, veräußerliches, grundstücksgleiches Recht, dass es dem Erbbauberechtigten erlaubt, gegen Entrichtung eines Entgeltes (Erbbauzins) auf oder unter einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu erreichten. Das Erbbaurecht wird sowohl im Grundbuch als auch im Erbbaugrundbuch vermerkt. Das aufgrund dieses Rechts errichtete Bauwerk gilt als wesentlicher Bestandteil des Erbbaurechts und nicht des belasteten Grundstücks.

Einredeverzicht

Kurze Bezeichnung für Einrede-, Einwendungs- und Aufrechnungsverzichtserklärung. Hierbei verpflichtet sich der öffentliche Auftraggeber zu einem Verzicht auf jegliche Einreden und Einwendungen aus dem Grundgeschäft gegenüber dem Forderungskäufer (i.d.R. die finanzierende Bank).

Eigenkapital

Kapital, dass einem Unternehmen durch die Gesellschafter oder Investoren dauerhaft überlassen wird. Es dient dem Zwecke der Haftung ggü. den Gläubigern und wird im Falle der Insolvenz erst zurückgezahlt, nachdem jegliche Ansprüche Dritter befriedigt wurden. Die Kapitalgeber erlangen mit der Überlassung ihres Kapitals einen Anteil am Unternehmen, jedoch kein Recht auf eine Vergütung. Bei PPP-Projekten wird ein Eigenkapitalanteil i.d.R. nur bei einer Projektfianzierung gefordert, die Höhe ist dabei abhängig vom Risikoprofil des Projekts.

EUROSTAT

Das Statistische Amt der Europäischen Union (EUROSTAT) konsolidiert Statistiken der Länder innerhalb der Europäischen Union. Nach den Maastrichter Kriterien betrachtet EUROSTAT die Finanzierung bei PPP-Projekten nicht als öffentliche Verschuldung, wenn ein ausreichender Risikotransfer auf den privaten Partner stattfindet (d.h. mindestens das Baurisiko und entweder das Nachfragerisiko oder das Ausfallrisiko).

EURIBOR

Bei der Euro InterBank Offered Rate (EURIBOR) handelt es sich um durchschnittliche Zinssätze für Termingelder im europäischen Interbankengeschäft. Der EURIBOR wird ermittelt, indem an allen Bankarbeitstagen von den sog. Panel-Banken die Zinssätze für unterschiedlichen Fälligkeiten (1 – 3 Wochen und 1 – 12 Monate) für Kredite an andere Banken der Euro-Zone in EURO abfragt werden. Zu den Panel-Banken zählen nur Banken mit erstklassiger Bonität. Bei PPP-Ausschreibungen dient er häufig als Referenzzinssatz zur Darstellung der Refinanzierungskosten der Banken.

EU-Schwellenwerte

Seit März 2012 gelten neue Schwellenwerte für öffentliche Ausschreibungen. Sie betragen:
200.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungsaufträge (alt: 193.000 Euro); 5.000.000 Euro für alle Bauleistungen (alt: 4.845.000 Euro)