Ausschreibungssystem für PV-Anlagen

Künftig sollen die Ausbauziele für die Erneuerbaren Energien weniger über ein System der administrativ festgelegten Einspeisevergütungen und Marktprämien erreicht werden, sondern verstärkt durch die wettbewerbliche Ermittlung der Förderhöhe erfolgen. Gemäß des Mottos ‚Wer am wenigsten fordert, wird gefördert‘ bedeutet das: Betreiber von neuen Photovoltaik-Freiflächenanlagen erhalten nur noch dann eine finanzielle Förderung nach dem EEG, wenn sie eine Ausschreibung gewinnen – und zwar aufgrund einer möglichst niedrigen Fördersumme für den wirtschaftlichen Betrieb ihres Solarparks. Die Teilnehmer bieten einmalig und verdeckt. Die Gebote dürfen aber dabei einen vorher festgelegten Höchstpreis– 11,29 Cent/kWh in der ersten Ausschreibungsrunde – nicht überschreiten. Jeder Solarpark muss eine installierte Leistung zwischen 100 Kilowatt und maximal 10 Megawatt haben. Sobald ein Solarpark in Betrieb geht, erhält der Investor die von ihm angesetzte Förderung für jede Kilowattstunde Solarstrom, die er in seinem Solarpark produziert.
Das neue Ausschreibungsdesign in einer Pilotphase zu testen. Seit dem 15. April 2015 können alle vier Monate Gebote bei der Bundesnetzagentur abgegeben werden. Insgesamt soll es jedes Jahr drei Ausschreibungsrunden geben.

Ausbauziele

Deutschland und die Europäische Union (EU) haben zum Ausbau der erneuerbaren Energieträger konkrete Ziele festgelegt. Mit der 2009 in Kraft getretenen EU-Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen wurde das europäische Gesamtziel, den Anteil aller erneuerbaren Energien am Brutto-Endenergieverbrauch bis zum Jahr 2020 auf 20 Prozent anzuheben, in nationale Ausbauziele überführt. Zusätzlich legt das 2010 verabschiedete Energiekonzept der Bundesregierung für die Jahre nach 2020 folgende Anteile erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch als Ziel fest: 30 % bis 2030, 45 % bis 2040, 60 % bis 2050. Neben Strom soll auch der Bedarf an Wärme immer mehr durch Erneuerbare Energien gedeckt werden.

Anreizsysteme/Anreizmechanismen

Durch Anreizsysteme kann der private Partner über die gesamte Projektlaufzeit zur vertraglichen Leistungserfüllung angehalten werden. Das kann beispielsweise durch die Einführung eines Bonus-Malus-System geschehen oder durch die Festlegung einer Verbrauchsmengengarantie.

Ausschreibungsmanagement

Das Ausschreibungsmanagement beschreibt die Organisation und Durchführung einer Ausschreibung. Dies beinhaltet die Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen, die Auswertung der Angebote sowie die anschließenden Vertragsverhandlungen.
Unterschieden werden öffentliche und beschränkte Ausschreibungen. Abhängig von bestimmten Schellenwerten (siehe EU-Schwellenwerte) wird die Ausschreibung entweder an eine unbeschränkte oder beschränkte Anzahl von Unternehmen gerichtet (siehe VOB).

Ausschreibung

Die Ausschreibung ist ein Prozess zur Vergabe von Aufträgen unter Nutzung des Marktmechanismus. Dabei werden potentielle Bieter aufgefordert, Angebote für den ausgeschriebenen Auftrag abzugeben. Durch den Wettbewerb zwischen den Bietern wird eine effizientere Preisbildung gewährleistet. Bei Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber bestehen durch das Vergaberecht spezielle Regelungen und Anforderungen für das Verfahren.
Unterschieden werden öffentliche und beschränkte Ausschreibungen. Abhängig von bestimmten Schellenwerten (siehe EU-Schwellenwerte) wird die Ausschreibung entweder an eine unbeschränkte oder beschränkte Anzahl von Unternehmen gerichtet (siehe VOB).

Anschubfinanzierung

Unter einer Anschubfinanzierung versteht man die anfänglicher Förderung eines unternehmerischen Vorhabens durch staatliche Mittel. Diese dienen der Überbrückung der zeit- und kostenintensiven Aufwendungen in der Initiierungsphase, während der üblicherweise noch keine Gewinne erwirtschaftet werden können.

Abzinsungszinssatz

Zinssatz mit dem zukünftige Zahlungen auf einen gegenwärtigen Bezugszeitpunkt abgezinst werden, um einen Barwert zu errechnen. Der Barwert wird umso kleiner, je höher der Diskontierungszinssatz bzw. Abzinsungszinssatz und je später die Zahlungen erfolgen.

Abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (aWU)

Nachdem im Zuge der Ausschreibung das wirtschaftlichste Angebot ermittelt wurde, werden unter Verwendung der nun vorliegenden Zahlen die Vorteilhaftigkeit der PPP-Variante erneut überprüft. Sollte das Ergebnis der vWU nicht bestätigt werden, droht die Einstellung des Vergabeverfahrens.

A-Modell

Beim sog. A-Modell bzw. Ausbau-Modell übernimmt der Auftragnehmer Planung, Ausbau, Betrieb sowie Finanzierung einer Autobahn bzw. eines Autobahnabschnitts. Die Refinanzierung wird u.a. durch den öffentlichen Auftraggeber mit Hilfe der Einnahmen aus der Maut für schwere Nutzfahrzeuge übernommen. Weiterhin besteht die Möglichkeit einer Anschubfinanzierung.

A-B-C Ausschreibung

Bei der A-B-C-Ausschreibung (sog. Thüringer Modell) handelt es sich um ein Vergabeverfahren, bei dem verschiedene Alternativen eines Vorhabens parallel ausgeschrieben werden. Man unterscheidet dabei die Variante A (Bauleistung), B (Baufinanzierung) und C (Bau und Finanzierung aus einer Hand). Der Auftraggeber kann sich dann für die für ihn attraktivste Alternative entscheiden. Aufgrund der Lebenszyklusbetrachtung eignet sich diese Modell kaum für echte PPP-Projekte und ist besitzt daher in der Praxis keine große Relevanz.