Bürgersolaranlage
Ähnlich wie bei einem Bürgerwindpark handelt es sich bei einer Bürgersolaranlage um gemeinschaftlich betriebene Anlagen zur Gewinnung von Strom und Wärme durch Erneuerbare Energien, an denen sich die Bürger mit einem bestimmten Investitionsbetrag beteiligen können. Meistens handelt es sich dabei um Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen), die auf (angemieteten) Dächern oder auf öffentlichen Gebäuden errichtet werden. Oft geht die Initiative für den Bau von Bürgersolaranlagen von verschiedenen Bürger- und Interessengruppen aus. Diese wollen als Anteilseigner den Ausbau der Solarenergie fördern und gleichzeitig von dem erwirtschafteten Ertrag profitieren. Das gewählte Betreibermodell bzw. die jeweilige Rechtsform ist abhängig von der rechtlichen Absicherung und Verankerung der Beteiligten. Bürgersolaranlagen bietet den Beteiligten eine attraktive und sichere Anlagemöglichkeit, denn die Wirtschaftlichkeit kann vorab gut abgeschätzt werden und die Anwohner können sich schon mit recht geringen Beiträgen von rund 1.000 Euro beteiligen. Dennoch ist auch hier eine genaue Prüfung der möglichen technischen und wirtschaftlichen Risiken im Rahmend er Sorgfaltspflicht (Due Diligence) geboten.