Zinsänderungsrisiko

Die Gefahr eines monetären Verlustes aufgrund einer Zinsniveauänderung. Bei PPP-Projekten kann mit dem Kreditgeber eine Zinsbindung vereinbart werden, um sich gegen das Zinsänderungsrisiko abzusichern. Alternativ besteht auch die Möglichkeit der Absicherung durch ein Zinsderivat (z.B. Zinsswap).

Übertragbare Risiken

Im Rahmen der Risikobewertung und Vertragsgestaltung werden die mit der Projektrealisierung einhergehenden Risiken erfasst. Entsprechend des Lebenszyklusansatzes werden in einem ersten Schritt der Planungs-, Bau-, Betriebs-, Finanzierungs- und Verwertungsphase die jeweiligen Risikokategorien zugeordnet und phasenspezifische Einzelrisiken identifiziert. In einem weiteren Schritt werden die etwaige Schadenshöhe sowie die mögliche Eintrittswahr-scheinlichkeit ermittelt, wodurch für jedes mögliche Risiko ein Risikowert abgeleitet werden kann.
Mit der Vertragsgestaltung werden die Risiken auf die Vertragsparteien verteilt werden (Risi-koallokation). Ziel ist es dabei, das Gesamtrisiko zu minimieren indem das jeweilige Risiko auf denjenigen Vertragspartner übertragen wird, der es am besten steuern kann. Übertragbare Risiken sind dabei diejenigen Risiken, die auf den privaten Vertragspartner übertragen werden können. Dazu zählen insbesondere solche Risiken, die originär mit seiner Leistung verbunden sind, wie Kalkulationsrisiken, Qualitätsrisiken, Risiken aus Verzögerungen im Bauablauf etc.

Transaktionskosten

Transaktionskosten sind die Kosten, die den Marktakteuren vor (z.B. Informationsbeschaffungskosten), während (z.B. Verhandlungskosten) und nach (z.B. Überwachungs- bzw. Kontrollkosten, Transportkosten) einer geschäftlichen Transaktion entstehen.
Bei PPP-Projekten entstehen vor allem durch die komplexe Planung und zusätzliche Beraterleistungen erhöhte Transaktionskosten. Gleichzeitig werden die PPP-spezifischen Vorbereitungs- und Verfahrensschritte in zunehmendem Maße standardisiert, was mittelfristig zu einer Senkung der spezifischen Transaktionskosten führen wird.

Teilnahmewettbewerb

Ist ein dem beschränkten bzw. nicht offenen Ausschreibungsverfahren zugehöriger Prozess. Er geht dem Verhandlungsverfahren oder Wettbewerblichen Dialog voraus und dient dazu eine Vorauswahl möglicher Bieter zu treffen. Dabei wird vom Auftraggeber nach bestimmten Kriterien eine Bietergemeinschaft ausgewählt, die dann von der Vergabestelle zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden.

Syndizierter Kredit

Beim Syndizierten Kredit verpflichtet sich eine Bank (Underwriter) gegenüber dem Kreditnehmer, die gesamte Finanzierung zu den vorab vereinbarten Konditionen bereitzustellen. Dazu bildet der Underwriter ein Bankenkonsortium (Syndikat). Im Gegensatz zum Club Deal hat der Kreditnehmer hier den Vorteil, dass das arrangierende Institut das Syndizierungsrisiko übernimmt und sich somit verpflichtet, den gesamten Kreditbetrag zur Verfügung zu stellen, auch wenn eine Bank aus dem Syndikat ausscheidet.

Service-Level-Agreement (SLA)

Unter einem SLA oder auch Dienstleistungsvereinbarung versteht man einen Vertrag zwischen Auftraggeber und Dienstleister über eine wiederkehrende Dienstleistung. Er dient der Transparenz der Kontrollmöglichkeiten für den Auftraggeber, indem Eigenschaften wie Leistungsumfang- und qualität, Reaktionszeit und Schnelligkeit der Bearbeitung genau beschrieben werden.

Sale-and-lease-back

Stellte eine Sonderform des Leasings dar. Der Eigentümer einer Immobilie verkauft diese an eine Leasinggesellschaft und mietet sie gleichzeitig wieder zurück.

Risikoverteilung

Die Verteilung von geschäftsbezogenen Risiken auf mehrere Akteure. Die unterschiedlichen Risiken werden dabei im Optimalfall so verteilt, dass das jeweilige Risiko durch den Akteur übernommen wird, der es am besten (d.h. am effizientesten) kontrollieren kann. Die Übernahme der Risiken wird dabei im Projektvertrag vereinbart.

Risikoallokation

Die Risikoallokation (mlat. allocare: ‚platzieren‘, i.w.S. zuteilen ) beschreibt die Verteilung von geschäftsbezogenen Risiken auf mehrere Akteure. Die unterschiedlichen Risiken werden dabei im Optimalfall so verteilt, dass das jeweilige Risiko durch den Akteur übernommen wird, der es am besten (d.h. am effizientesten) kontrollieren kann. Die Übernahme der Risiken wird dabei im Projektvertrag vereinbart.