Vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

Vor Beginn des Vergabeverfahrens werden die prognostizierten Kosten für die Eigenrealsierung der öffentlichen Hand (siehe Public Sector Comparator) denen der PPP-Variante gegenüber gestellt. Aufgrund der Ergebnisse kann sich der öffentliche Auftraggeber für die wirtschaftlich vorteilhafte Alternative entscheiden.

Verwaltungskosten

Die Kosten die in der öffentlichen Verwaltung für den Einsatz von Personal entsteht. Bei PPP-Projekten sind diese tendenziell höher, da aufgrund der Lebenszyklusbetrachtung ein erheblicher Planungsmehraufwand ggü. der Eigenrealisierung entsteht.

Verhandlungsverfahren

Ein Vergabeverfahren für öffentliche Aufgaben. Je nach Eigenschaften des Auftrags ist vorher eine öffentliche Bekanntmachung notwendig, worauf sich der Auftraggeber mit oder ohne vorherigem europaweitem Teilnahmewettbewerb an die infrage kommenden Bieter wendet (siehe Teilnahmewettbewerb). Zulässig ist dieses Verfahren nur unter sehr beschränkten Voraussetzungen (§ 3 Abs. 4/5 VOB/A – EG), u.a. auch für sehr umfangreiche Leistungen wie PPP-Projekte. Im Gegensatz zum offenen oder nicht-offenen Verfahren kann mit den ausgewählten Bietern über sämtliche Bestandteile ihrer Angebote verhandelt werden.

Verfügbarkeitsrisiko

Das Verfügbarkeitsrisiko bezieht sich auf Gefahr, dass das betreffende Objekt nicht wie vereinbart verfügbar ist. Bei PPP-Projekten wird dieses Risiko in der Regel vom privaten Auftragnehmer getragen.

V-Modell

Beim sog. V-Modell bzw. Verfügbarkeitsmodell übernimmt der Auftragnehmer Planung, Bau (Errichtung und/oder Sanierung), Betrieb sowie Finanzierung einer Verkehrsinfrastruktur. Die Refinanzierung wird durch ein monatliches Entgelt des Auftraggebers gewährleistet, das an die Verfügbarkeit des Objekts und/oder die Qualität der Leistung geknüpft ist.

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen herausgegebenes Klauselwerk. Es besteht aus drei Teilen: Regelungen für die Vergabe von Bauaufträgen durch öffentliche Auftraggeber (Teil A), Regelungen für den Bauvertrag (Teil B) sowie allgemeine und gewerkespezifische zusätzliche technische Vertragsbedingungen (Teil C).

vdp-Kurve

Die vdp-Kurve wird vom Verband Deutscher Pfandbriefbanken veröffentlicht und bildet die Refinanzierungskonditionen der Institute für deckungsfähige Kredite ab. Es handelt sich also um eine Zinsstrukturkurve. Bei PPP-Ausschreibungen dient sie häufig als Referenzzins. Seit 2009 gibt es zwei vdp-Kurven: eine für Hypothekenpfandbriefe und eine für öffentliche Pfandbriefe. Im Unterschied zum ISDAFIX lassen sich aus der Pfandbriefkurve die tatsächlichen Refinanzierungskosten der Pfandbriefbanken ableiten, für Nicht-Pfandbriefbanken ist die Kurve als Referenz für die Refinanzierungskosten jedoch ungeeignet.

Zinsstrukturkurve

Die Zinsstrukturkurve beschreibt den Zusammenhang zwischen Verzinsung und Restlaufzeit eines Finanzinstruments.
Bei PPP-Projekten kann die Zinsstrukturkurve der Bestimmung eines Diskontierungszinssatzes dienen.

Zinsbindungsfrist

Bei der Vereinbarung eines festen Zinssatzes zur Absicherung gegen das Zinsänderungsrisiko besteht üblicherweise nur für einen festgelegten Zeitraum (z.B. 5 Jahre). Am Ende dieses Zeitraums (also nach Ablauf der Frist) wird dann neu über den Zinssatz verhandelt.